Wien (OTS) - Aktuelle Medienberichte, allen voran eine ORF-Recherche,
bestätigen
die seit langem geäußerte Kritik des Lebensmittelhandels am Verkauf
von Alkohol über Automaten. Im Rahmen von Testkäufen wurde erneut
deutlich, wie leicht Altersverifikationssysteme zu umgehen sind. „Die
Ergebnisse zeigen einmal mehr, was wir seit langem kritisieren: Der
Verkauf von Alkohol über Automaten stellt ein ernstzunehmendes
Problem für den Jugendschutz dar“, sagt Christian Prauchner, Obmann
des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer
Österreich.
Die Rechtslage ist dabei eindeutig: Der Verkauf von Alkohol über
Automaten ist laut Gewerbeordnung und auch aus
jugendschutzrechtlicher Sicht untersagt. Doch die bestehenden
Regelungen werden vielfach ignoriert und die Kontrollen sind
lückenhaft.
Ebenso problematisch ist der Alkoholverkauf in sogenannten
Containershops und Selbstbedienungsläden, bei denen vielfach keine
oder nur unzureichende Alterskontrollen stattfinden. Auch hier zeigt
sich, dass der Jugendschutz systematisch unterlaufen werden kann. Die
Praxis offenbart eine deutliche Vollzugsschwäche beim Alkoholverkauf
außerhalb klassischer stationärer Verkaufsstellen.
Derzeit kann der Jugendschutz nur im stationären
Lebensmitteleinzelhandel sowie in der Gastronomie durch physische
Kontrolle lückenlos gewährleistet werden. In allen anderen
Vertriebsformen besteht ein erhöhtes Risiko, dass Jugendliche
ungehindert Zugang zu Alkohol erhalten.
Der Lebensmittelhandel fordert daher eine konsequente Einhaltung
der bestehenden Gesetze sowie deutlich intensivere Kontrollen durch
die zuständigen Behörden. „Es geht nicht darum, Innovationen zu
verhindern, aber der Schutz unserer Jugend hat oberste Priorität.
Solange es keine absolut manipulationssicheren Systeme gibt, lehnen
wir den Automaten- uns Selbstbedienungsverkauf von alkoholischen
Getränken weiterhin strikt ab“, betont Prauchner abschließend. (
PWK167/DFS)
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