Alkohol aus dem Automaten: Aktuelle Medienberichte bestätigen Kritik des Lebensmittelhandels

Wien (OTS) - Aktuelle Medienberichte, allen voran eine ORF-Recherche, bestätigen die seit langem geäußerte Kritik des Lebensmittelhandels am Verkauf von Alkohol über Automaten. Im Rahmen von Testkäufen wurde erneut deutlich, wie leicht Altersverifikationssysteme zu umgehen sind. „Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, was wir seit langem kritisieren: Der Verkauf von Alkohol über Automaten stellt ein ernstzunehmendes Problem für den Jugendschutz dar“, sagt Christian Prauchner, Obmann des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich.
Die Rechtslage ist dabei eindeutig: Der Verkauf von Alkohol über Automaten ist laut Gewerbeordnung und auch aus jugendschutzrechtlicher Sicht untersagt. Doch die bestehenden Regelungen werden vielfach ignoriert und die Kontrollen sind lückenhaft.
Ebenso problematisch ist der Alkoholverkauf in sogenannten Containershops und Selbstbedienungsläden, bei denen vielfach keine oder nur unzureichende Alterskontrollen stattfinden. Auch hier zeigt sich, dass der Jugendschutz systematisch unterlaufen werden kann. Die Praxis offenbart eine deutliche Vollzugsschwäche beim Alkoholverkauf außerhalb klassischer stationärer Verkaufsstellen.
Derzeit kann der Jugendschutz nur im stationären Lebensmitteleinzelhandel sowie in der Gastronomie durch physische Kontrolle lückenlos gewährleistet werden. In allen anderen Vertriebsformen besteht ein erhöhtes Risiko, dass Jugendliche ungehindert Zugang zu Alkohol erhalten.
Der Lebensmittelhandel fordert daher eine konsequente Einhaltung der bestehenden Gesetze sowie deutlich intensivere Kontrollen durch die zuständigen Behörden. „Es geht nicht darum, Innovationen zu verhindern, aber der Schutz unserer Jugend hat oberste Priorität. Solange es keine absolut manipulationssicheren Systeme gibt, lehnen wir den Automaten- uns Selbstbedienungsverkauf von alkoholischen Getränken weiterhin strikt ab“, betont Prauchner abschließend. ( PWK167/DFS)





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Derzeit kann der Jugendschutz nur im stationären Lebensmitteleinzelhandel sowie in der Gastronomie durch physische Kontrolle lückenlos gewährleistet werden. In allen anderen Vertriebsformen besteht ein erhöhtes Risiko, dass Jugendliche ungehindert Zugang zu Alkohol erhalten.
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