Linz (OTS) - Ob als erster Schritt ins Berufsleben, als
Karenzvertretung oder für
ein zeitlich begrenztes Projekt, befristete Arbeitsverhältnisse sind
in vielen Branchen gang und gäbe. Doch was bedeutet das konkret für
Arbeitnehmer:innen? Welche Rechte haben sie, wo lauern Risiken und
welche Schutzmechanismen gibt es? Die AK Oberösterreich informiert
über die wichtigsten Regelungen.
Befristete Arbeitsverhältnisse bieten Beschäftigten oftmals die
Chance auf einen (Wieder-)Einstieg in den Beruf, sind aber häufig mit
Unsicherheit verbunden. Grundsätzlich enden befristete
Arbeitsverhältnisse mit dem vereinbarten Ablaufdatum. In bestimmten
Fällen kann ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden,
allerdings nur, wenn beide Seiten dem zustimmen. Ohne eine solche
Vereinbarung endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Fristablauf.
Vorsicht bei Kettenverträgen: Wann aus befristet unbefristet wird
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber befristete Verträge ohne
sachliche Begründung mehrfach verlängern oder aneinanderreihen. In
solchen Fällen spricht man von Kettenarbeitsverhältnissen. Gibt es
keinen sachlichen Grund für die Aneinanderreihung befristeter
Arbeitsverhältnisse, gilt der Vertrag rechtlich als unbefristet.
Dadurch erhalten die Beschäftigten sämtliche damit verbundenen
Schutzrechte.
Besonderer Schutz für werdende Mütter
Ein wichtiger Sonderfall betrifft schwangere Arbeitnehmerinnen. Läuft
ein befristeter Arbeitsvertrag kurz vor Beginn des Mutterschutzes
aus, verlängert er sich bis zum gesetzlichen Beschäftigungsverbot.
Diese Schutzregelung soll verhindern, dass werdende Mütter durch eine
Vertragsbefristung benachteiligt werden. Allerdings gilt diese
Verlängerung nicht, wenn die Befristung sachlich gerechtfertigt oder
gesetzlich vorgeschrieben ist.
AK Wels setzte sich erfolgreich für Schwangere ein
Ein Fall aus Wels zeigt, wie wichtig rechtliche Unterstützung ist:
Eine junge Frau aus Oberösterreich war als Gastrohilfskraft zunächst
zur Erprobung für dreieinhalb Monate befristet beschäftigt. Ihre
Arbeit wurde vom Arbeitgeber sehr geschätzt und eine unbefristete
Weiterbeschäftigung schien fix. Doch kurz nachdem sie ihre
Schwangerschaft bekanntgab, änderte sich alles: Die Befristung lief
aus, ihr Arbeitsverhältnis wurde plötzlich doch nicht verlängert.
Die Frau wandte sich an die AK, weil sie sich ungerecht behandelt
fühlte – zu Recht. Die Arbeiterkammer argumentierte, dass es keine
sachliche Rechtfertigung für die kurze Befristung gab, denn das
Probemonat hätte genügt, um die Eignung festzustellen. Selbst wenn
die Befristung formell zulässig gewesen wäre: Die Nichtverlängerung
war eindeutig diskriminierend und erfolgte einzig wegen der
Schwangerschaft. Dank des konsequenten Einschreitens der AK lenkte
der Arbeitgeber ein. Die Frau wird nun unbefristet weiterbeschäftigt.
AK Oberösterreich: Unterstützung und Beratung
Befristete Arbeitsverhältnisse bringen oft Unsicherheiten mit sich,
sei es hinsichtlich der Weiterbeschäftigung, der
Kündigungsmöglichkeiten oder des finanziellen Risikos nach
Vertragsende. Die AK Oberösterreich rät Arbeitnehmer:innen daher,
befristete Verträge genau zu prüfen und sich beraten zu lassen. „ Ob
per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, besser
einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu
verzichten. Mit unseren vierzehn Bezirksstellen bieten wir unseren
Mitgliedern kompetente Beratung und Hilfe direkt in ihrer Region “,
betont AK-Präsident Andreas Stangl.
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