Ein-Personen-Unternehmen prägen Wiener Wirtschaft

Wien (OTS) - 20,1 Prozent der österreichischen Ein-Personen-Unternehmen (EPU) haben ihren Sitz in Wien und zeigen damit auch, wie stark der Unternehmergeist in der Hauptstadt ist. „Eine starke EPU-Kultur ist sehr wichtig für einen vielfältigen und innovativen Wirtschaftsstandort wie Wien. Sie steigert zudem seine Heterogenität. Und durch die Vielfalt an Unternehmensgrößen und Branchen hat sich die Wiener Wirtschaft auch besser entwickelt als Gesamtösterreich. EPU können sich aufgrund ihrer Flexibilität auch schneller an neue Situationen anpassen“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Top 5 Branchen Wien Jene Menschen, die ein Ein-Personen-Unternehmen (EPU) gründen, sind getragen von dem Wunsch nach Unabhängigkeit (80 Prozent), Selbstverwirklichung (76 Prozent) und einer flexibleren Zeiteinteilung (70 Prozent). Insgesamt gibt es in Wien 72.706 Ein- Personen-Unternehmen; die meisten von ihnen in der Sparte Gewerbe und Handwerk (40,7 Prozent). An zweiter Stelle liegt die Sparte Information und Consulting (28,6 Prozent). Den größten Anteil an Ein- Personen-Unternehmen (EPU) in Wien haben die Berufsfotografen (87,8 Prozent) vor der Fachgruppe Direktvertrieb (87,2 Prozent), Kunsthandwerke (80,9 Prozent), Persönliche Dienstleister (79 Prozent) sowie Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (74,8 Prozent).
WK Wien – starker Partner für EPU Wer sich in Wien als EPU selbständig macht, kann auf umfassende Unterstützung der Wirtschaftskammer Wien zählen. „Als Unternehmen ohne Mitarbeiter haben EPU andere Bedürfnisse und Anforderungen als Arbeitgeberbetriebe. Darauf gehen wir als die Interessenvertretung aller Wirtschaftstreibenden verstärkt ein“, betont Ruck und verweist auf eine Reihe von Verbesserungen, die die Wirtschaftskammer für EPU bereits durchsetzen konnte:
- Die Abschreibungsgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von 800 auf 1.000 Euro erhöht.
- Die Einkommensteuertarife in den Stufen 2 und 3 wurden gesenkt; von 35 auf 30 Prozent (seit 2022) bzw. von 42 auf 40 Prozent (seit 2023).
- Der Arbeitsplatz in einer Wohnung ist abschreibbar, auch wenn es dafür kein eigenes Arbeitszimmer gibt. Die Pauschale dafür beträgt 1.200 Euro.
- Dauert der Ausfall aufgrund eines Unfalls oder Krankenstands länger als 42 Tage, kann rückwirkend ab dem 4. Krankenstandstag Krankengeld bezogen werden.
- Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wurde von 35.000 auf 55.000 Euro erhöht (ab 2025).
Um Ein-Personen-Unternehmen noch bessere Rahmenbedingungen schaffen zu können, muss es zusätzliche Verbesserungen geben. Zum Beispiel:
- Weitere Erhöhung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 1.000 auf 2.500 Euro.
- Mit Anfang 2025 erhöhte die EU die Befreiung der Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer auf einen Rahmenbetrag von 85.000 Euro. Dieser Betrag sollte auch hierzulande gelten.
EPU Service Wien – an der Seite der Unternehmen Aktuell veranstaltet das EPU-Service Wien jeden Monat mehr als 20 Workshops speziell für EPU. Das EPU-Service Wien bietet auch zahlreiche Vernetzungsveranstaltungen an, ermöglicht Weiterbildung durch Vorträge und eben Workshops und stellt EPU kostenlos Räumlichkeiten im Haus der Wiener Wirtschaft für Meetings zur Verfügung.





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- Die Abschreibungsgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von 800 auf 1.000 Euro erhöht.
- Die Einkommensteuertarife in den Stufen 2 und 3 wurden gesenkt; von 35 auf 30 Prozent (seit 2022) bzw. von 42 auf 40 Prozent (seit 2023).
- Der Arbeitsplatz in einer Wohnung ist abschreibbar, auch wenn es dafür kein eigenes Arbeitszimmer gibt. Die Pauschale dafür beträgt 1.200 Euro.
- Dauert der Ausfall aufgrund eines Unfalls oder Krankenstands länger als 42 Tage, kann rückwirkend ab dem 4. Krankenstandstag Krankengeld bezogen werden.
- Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wurde von 35.000 auf 55.000 Euro erhöht (ab 2025).
Um Ein-Personen-Unternehmen noch bessere Rahmenbedingungen schaffen zu können, muss es zusätzliche Verbesserungen geben. Zum Beispiel:
- Weitere Erhöhung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 1.000 auf 2.500 Euro.
- Mit Anfang 2025 erhöhte die EU die Befreiung der Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer auf einen Rahmenbetrag von 85.000 Euro. Dieser Betrag sollte auch hierzulande gelten.
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