Wien (OTS) - 1.463 öffentliche Rechtsträger haben der
Kommunikationsbehörde
Austria (KommAustria) für das zweite Halbjahr 2024 Ausgaben für Werbe
- und Informations-Schaltungen in Medien oder Förderleistungen für
Medieninhaber mit einem Gesamtvolumen von knapp 307,5 Millionen Euro
(EUR 307.471.870) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen
entfallen davon knapp 221,4 Millionen Euro (EUR 221.383.565). Die
Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert sich auf 79.134
Werbemaßnahmen und Förderungen . 5.337 Rechtsträger fielen im zweiten
Halbjahr 2024 unter die Meldepflichten nach dem
Medientransparenzgesetz, 3.874 davon meldeten keine Ausgaben. Dies
geht aus den heute von der Medienbehörde veröffentlichten
Medientransparenzdaten für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024
hervor.
Nach einer Novelle des Medienkooperations- und -förderungs-
Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben
öffentliche Rechtsträger seit dem Jahr 2024 ihre Aufwendungen für
Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen
für Medieninhaber halbjährlich , statt zuvor vierteljährlich zu
melden . Bei zusätzlicher Berücksichtigung der im Oktober des
vergangenen Jahres veröffentlichten Daten für das erste Halbjahr
2024, ist nun erstmals eine Ganzjahresauswertung unter den Vorzeichen
der neuen gesetzlichen Regelungen möglich. Anders als zuvor, sind die
Aufwendungen seit 2024 ab dem ersten Euro bekanntzugeben. Damit wurde
eine sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft , nach der
Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro pro Medium und Quartal
nicht meldepflichtig waren. Auch Außenwerbemaßnahmen auf
beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln und
Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr
erscheinen, gehören nun zu den meldepflichtigen
Kommunikationsmaßnahmen. Die Erfassung und Veröffentlichung der
Medientransparenzdaten obliegt seit Inkrafttreten der Erstfassung des
Gesetzes im Jahr 2012 der KommAustria.
Neu ist seit 2024 auch eine erweiterte Visualisierung der
gemeldeten Daten in interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken
sowie eine Veranschaulichung von geschalteten Werbe-Sujets von
Rechtsträgern, die für derartige Maßnahmen im jeweiligen Halbjahr
insgesamt mehr als 10.000 Euro ausgegeben haben. So kann unter
https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at beispielsweise
dargestellt werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes
Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein
Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand bei Medien inseriert hat
oder welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern
Werbeaufträge erhalten haben. Außerdem wurden für das zweite Halbjahr
2024 nun 39.144 Werbe-Sujets , also beispielsweise Annoncen,
Werbefilme oder Hörfunkspots, in die Datenbank der KommAustria
aufgenommen.
Die umfangreichen Daten für das erste und zweite Halbjahr 2024
sind seit dem 15. April 2025, 10:00 Uhr unter
https://data.rtr.at/pages/open-data/MedKFTGBekannt... auf der
Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort als Open Data in
Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden
können. Vorangegangene Meldezeiträume können unter
https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebers... (Rubrik
„Medien, Datenbekanntgabe – bis 2023“) eingesehen werden.
Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem
Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG)
unter medientransparenz.at .
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen
Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für
Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im
Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine
Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR
Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post)
gegliedert. www.rtr.at
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