apf informiert: Fahrgastrechte während der Osterreisezeit

Zwtl.: Fahrgastrechte bei Verspätungen, Zugausfällen und Zugräumung
Bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Reiseziel haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises einer Einzelfahrkarte. Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhöht sich dieser Anspruch auf 50 % . Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen wie z. B. extremen Witterungsbedingungen kann das Bahnunternehmen die Verspätungsentschädigung verweigern.
Bei voraussichtlichen Verspätungen ab 60 Minuten, Zugausfällen sowie bei Zugräumungen aufgrund von Überfüllung haben Fahrgäste zusätzliche Rechte. Dazu zählen das Recht auf Weiterfahrt etwa mit dem Folgezug durch eine Verlängerung der Geltungsdauer des Tickets. Bei Fahrtabbruch haben Fahrgäste das Recht auf eine kostenlose Rückfahrt.
Bei Verspätungen ab 60 Minuten sind zudem nach Verfügbarkeit kleine Mahlzeiten und Erfrischungen bereitzustellen. Falls der letzte Anschlusszug aufgrund einer Verspätung bzw. eines Zugausfalls nicht erreicht wird oder eine Reiseunterbrechung auftritt, sind Fahrgäste zudem dazu berechtigt ein Taxi bzw. eine Hotelübernachtung zu nutzen. Im Regionalverkehr sind aber vorrangig zumutbare alternative öffentliche Verkehrsmittel zu benützten, zudem ist hier die Höhe der Entschädigung für das Taxi mit 65 Euro und für eine erforderliche Übernachtung mit 100 Euro pro Person begrenzt.
Die apf empfiehlt an starken Reisetagen im Fernverkehr eine Sitzplatzreservierung vorzunehmen, um einen Sitzplatz sicherzustellen.
Zwtl.: Leistungsminderungen im Nachtzugverkehr
Sollte ein gebuchter Schlaf- oder Liegewagen nicht verfügbar sein und stattdessen ein Sitzplatz zugewiesen werden, besteht ein Anspruch auf Ticketerstattung, wenn deswegen die Fahrt nicht angetreten wird. Bei Fahrtantritt besteht jedenfalls Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz zwischen der gebuchten und tatsächlich genutzten Klasse.
Zwtl.: Kostenlose Schlichtung durch die apf
Sollte es zu Unstimmigkeiten oder Problemen bei der Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte beim Unternehmen kommen, steht die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung. Die apf unterstützt Fahrgäste dabei, ihre Ansprüche gegenüber den Unternehmen geltend zu machen und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der apf .
Zwtl.: Empfehlungen für Reisende
Aufgrund des erhöhten Reiseaufkommens während der Osterferien empfiehlt die apf:
-
Frühzeitige Planung: Buchen Sie Tickets und Sitzplatzreservierungen rechtzeitig, um Engpässe zu vermeiden.
-
Aktuelle Informationen: Nutzen Sie die Informationskanäle der Bahnunternehmen, um über eventuelle Fahrplanänderungen oder Störungen informiert zu bleiben.
-
Dokumentation: Bewahren Sie Tickets, Rechnungen von Auslagen und eventuelle Bestätigungen sorgfältig auf, um im Bedarfsfall Ihre Ansprüche nachweisen zu können.





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Bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Reiseziel haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises einer Einzelfahrkarte. Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhöht sich dieser Anspruch auf 50 % . Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen wie z. B. extremen Witterungsbedingungen kann das Bahnunternehmen die Verspätungsentschädigung verweigern.
Bei voraussichtlichen Verspätungen ab 60 Minuten, Zugausfällen sowie bei Zugräumungen aufgrund von Überfüllung haben Fahrgäste zusätzliche Rechte. Dazu zählen das Recht auf Weiterfahrt etwa mit dem Folgezug durch eine Verlängerung der Geltungsdauer des Tickets. Bei Fahrtabbruch haben Fahrgäste das Recht auf eine kostenlose Rückfahrt.
Bei Verspätungen ab 60 Minuten sind zudem nach Verfügbarkeit kleine Mahlzeiten und Erfrischungen bereitzustellen. Falls der letzte Anschlusszug aufgrund einer Verspätung bzw. eines Zugausfalls nicht erreicht wird oder eine Reiseunterbrechung auftritt, sind Fahrgäste zudem dazu berechtigt ein Taxi bzw. eine Hotelübernachtung zu nutzen. Im Regionalverkehr sind aber vorrangig zumutbare alternative öffentliche Verkehrsmittel zu benützten, zudem ist hier die Höhe der Entschädigung für das Taxi mit 65 Euro und für eine erforderliche Übernachtung mit 100 Euro pro Person begrenzt.
Die apf empfiehlt an starken Reisetagen im Fernverkehr eine Sitzplatzreservierung vorzunehmen, um einen Sitzplatz sicherzustellen.
Zwtl.: Leistungsminderungen im Nachtzugverkehr
Sollte ein gebuchter Schlaf- oder Liegewagen nicht verfügbar sein und stattdessen ein Sitzplatz zugewiesen werden, besteht ein Anspruch auf Ticketerstattung, wenn deswegen die Fahrt nicht angetreten wird. Bei Fahrtantritt besteht jedenfalls Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz zwischen der gebuchten und tatsächlich genutzten Klasse.
Zwtl.: Kostenlose Schlichtung durch die apf
Sollte es zu Unstimmigkeiten oder Problemen bei der Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte beim Unternehmen kommen, steht die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung. Die apf unterstützt Fahrgäste dabei, ihre Ansprüche gegenüber den Unternehmen geltend zu machen und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der apf .
Zwtl.: Empfehlungen für Reisende
Aufgrund des erhöhten Reiseaufkommens während der Osterferien empfiehlt die apf:
-
Frühzeitige Planung: Buchen Sie Tickets und Sitzplatzreservierungen rechtzeitig, um Engpässe zu vermeiden.
-
Aktuelle Informationen: Nutzen Sie die Informationskanäle der Bahnunternehmen, um über eventuelle Fahrplanänderungen oder Störungen informiert zu bleiben.
-
Dokumentation: Bewahren Sie Tickets, Rechnungen von Auslagen und eventuelle Bestätigungen sorgfältig auf, um im Bedarfsfall Ihre Ansprüche nachweisen zu können.





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