Zwtl.: Fahrgastrechte bei Verspätungen, Zugausfällen und
Zugräumung
Bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Reiseziel haben Fahrgäste
Anspruch auf eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises einer
Einzelfahrkarte. Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhöht sich
dieser Anspruch auf 50 % . Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen
Umständen wie z. B. extremen Witterungsbedingungen kann das
Bahnunternehmen die Verspätungsentschädigung verweigern.
Bei voraussichtlichen Verspätungen ab 60 Minuten, Zugausfällen
sowie bei Zugräumungen aufgrund von Überfüllung haben Fahrgäste
zusätzliche Rechte. Dazu zählen das Recht auf Weiterfahrt etwa mit
dem Folgezug durch eine Verlängerung der Geltungsdauer des Tickets.
Bei Fahrtabbruch haben Fahrgäste das Recht auf eine kostenlose
Rückfahrt.
Bei Verspätungen ab 60 Minuten sind zudem nach Verfügbarkeit
kleine Mahlzeiten und Erfrischungen bereitzustellen. Falls der letzte
Anschlusszug aufgrund einer Verspätung bzw. eines Zugausfalls nicht
erreicht wird oder eine Reiseunterbrechung auftritt, sind Fahrgäste
zudem dazu berechtigt ein Taxi bzw. eine Hotelübernachtung zu nutzen.
Im Regionalverkehr sind aber vorrangig zumutbare alternative
öffentliche Verkehrsmittel zu benützten, zudem ist hier die Höhe der
Entschädigung für das Taxi mit 65 Euro und für eine erforderliche
Übernachtung mit 100 Euro pro Person begrenzt.
Die apf empfiehlt an starken Reisetagen im Fernverkehr eine
Sitzplatzreservierung vorzunehmen, um einen Sitzplatz
sicherzustellen.
Zwtl.: Leistungsminderungen im Nachtzugverkehr
Sollte ein gebuchter Schlaf- oder Liegewagen nicht verfügbar sein
und stattdessen ein Sitzplatz zugewiesen werden, besteht ein Anspruch
auf Ticketerstattung, wenn deswegen die Fahrt nicht angetreten wird.
Bei Fahrtantritt besteht jedenfalls Anspruch auf Erstattung der
Preisdifferenz zwischen der gebuchten und tatsächlich genutzten
Klasse.
Zwtl.: Kostenlose Schlichtung durch die apf
Sollte es zu Unstimmigkeiten oder Problemen bei der Durchsetzung
Ihrer Fahrgastrechte beim Unternehmen kommen, steht die Agentur für
Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als kostenlose Schlichtungsstelle
zur Verfügung. Die apf unterstützt Fahrgäste dabei, ihre Ansprüche
gegenüber den Unternehmen geltend zu machen und eine
außergerichtliche Lösung zu finden. Weitere Informationen finden Sie
auf der Website der apf .
Zwtl.: Empfehlungen für Reisende
Aufgrund des erhöhten Reiseaufkommens während der Osterferien
empfiehlt die apf:
-
Frühzeitige Planung: Buchen Sie Tickets und
Sitzplatzreservierungen rechtzeitig, um Engpässe zu vermeiden.
-
Aktuelle Informationen: Nutzen Sie die Informationskanäle der
Bahnunternehmen, um über eventuelle Fahrplanänderungen oder Störungen
informiert zu bleiben.
-
Dokumentation: Bewahren Sie Tickets, Rechnungen von Auslagen und
eventuelle Bestätigungen sorgfältig auf, um im Bedarfsfall Ihre
Ansprüche nachweisen zu können.
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