Wien (OTS) - Das Bezirksgericht Favoriten hat dem Antrag einer
Versicherungsnehmer
*in recht gegeben und der Allianz Versicherung per
Unterlassungsauftrag vom 02.04.2024 (GZ: 39 C 273/25d) aufgetragen,
"die weitere Verwendung einer geschlechtsbezogenen Anrede sowie wort-
und sinngleicher Inhalte gegenüber der klagenden Partei in einem
elektronischen Kommunikationsnetz weltweit zu unterlassen".
Dem Unterlassungsauftrag wurde vorläufige Vollstreckbarkeit
zuerkannt, daher muss die Versicherung Misgendering ab sofort
unterlassen. Das kann auch umgehend durch
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie Geldstrafen) durchgesetzt werden.
Details zum Verfahren: https://venib.at/unterlassungsauftrag_allianz/
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