Linz (OTS) - Bei der AK Oberösterreich sind in den vergangenen zwei
Jahren
zahlreiche Beschwerden über die Mietwagenfirma 123-Transporter
eingelangt. Dabei ging es etwa um Kautionen oder Mitgliedschaften. In
einigen Fällen konnte die Arbeiterkammer helfen und Lösungen
erzielen.
Vielen Konsument:innen, die über die Website oder die App von 123
-Transporter ein Fahrzeug mieten, ist zunächst nicht bewusst, dass
das Unternehmen auch eine Kaution kassieren möchte. Das liegt daran,
dass 123-Transporter vor Abschluss der Mietvereinbarung nicht
deutlich auf die Kaution (derzeit je nach Mietdauer 500 oder 1.000
Euro) hinweist, sondern diese lediglich in den 24-seitigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens erwähnt ist.
Die AGB werden durch Anklicken einer Box in den Vertrag einbezogen.
Erst nach Abschluss der Mietvereinbarung gibt es von 123-Transporter
eine weitere Information, dass eine Kaution bezahlt werden muss. Als
Alternative bietet das Unternehmen auch einen Kautionsverzicht (nicht
rückerstattbare Zahlung über aktuell 149 Euro) oder die sogenannte
123 Pro-Mitgliedschaft an.
Fragwürdiges Abo
Die 123 Pro-Mitgliedschaft läuft über 24 Monate. Monatlich sind laut
Abo-AGB 67 Euro dafür zu bezahlen. Das macht über 24 Monate einen
Betrag von 1.608 Euro. Für Abonnent:innen fällt bei jeder weiteren
Transportermiete in diesem Zeitraum keine Kaution mehr an und es wird
monatlich ein Rabatt von 20 Prozent auf eine ausgewählte Buchung
gewährt. Für Konsument:innen, die nur gelegentlich einen Transporter
benötigen, ist das kein gutes Geschäft. Sie sollten sich daher nicht
verleiten lassen, eine Mitgliedschaft abzuschließen.
Nach Einschätzung der AK Oberösterreich ist die 24-monatige
Bindung gegenüber Konsument:innen unangemessen lange und daher
rechtsunwirksam. In einigen Fällen konnte sie eine Einigung mit 123-
Transporter erzielen.
Warten auf Rückzahlung
Viele Konsument:innen beschwerten sich bei der AK außerdem über die
schleppende Rückzahlung einer an 123-Transporter bezahlten Kaution.
Laut den AGB der Mietwagenfirma wird die Kaution nicht automatisch
erstattet. Vielmehr können Konsument:innen die Rückerstattung erst 28
Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs beantragen und müssen dann bis zu
weitere 28 Tage auf die Rückzahlung warten. In einigen Fällen war die
Kaution aber auch nach diesem Zeitpunkt noch immer nicht am Konto.
Nach Intervention der AK wurden Kautionen rasch zurückgezahlt.
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