WIen (OTS) - Das EU-Parlament hat heute, Donnerstag, zugestimmt, die
Umsetzungsfrist der Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) um ein Jahr zu
verschieben (auf Juli 2027) sowie deren Anwendbarkeit entsprechend um
ein Jahr zu erstrecken. Die Pflichten für die Unternehmen gelten
somit ab Juli 2028.
Zudem werden die Anforderungen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für große Unternehmen und
börsennotierte Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die noch nicht mit
der Berichterstattung begonnen haben, um zwei Jahre später
angewendet. Das heißt, diese Unternehmen müssen zum ersten Mal 2028
über das Berichtsjahr 2027 berichten.
Das ist der erste Teil („ Stop-the-Clock “) des sogenannten
Omnibus I-Pakets, mit dem die EU-Kommission den überbordenden
Bürokratie-Aufwand für europäische Unternehmen deutlich reduzieren
will. Mariana Kühnel , stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ): „Die Verschiebung der Umsetzungsfrist ist ein
wichtiges Signal und ein essenzieller erster Schritt, denn unsere
österreichischen Unternehmen brauchen die notwendige Rechts- und
Planungssicherheit, um erfolgreich zu bleiben.“
Damit das deklarierte Ziel der EU-Kommission, den regulatorischen
Aufwand für europäische Unternehmen generell um 25 Prozent und jenen
für KMU sogar um 35 Prozent zu senken, tatsächlich erreicht werden
kann, dürfen die Maßnahmen hier allerdings nicht Halt machen, betont
Kühnel: „Eines ist klar: Die europäische Union ist nur dann
wettbewerbsfähig, wenn der Bürokratieabbau vorangetrieben wird und
daher gilt es auch die inhaltlichen Anforderungen der EU-
Nachhaltigkeitsrechtsakte zu vereinfachen.“ (PWK125/HSP)
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER