Linz (OTS) - Ein Elektronikentwickler wurde von seinem Arbeitgeber
fristwidrig
gekündigt. Er hatte nicht berücksichtigt, dass eine Kündigung seitens
des Arbeitgebers nur zum Quartalsende möglich ist. Die AK wies das
Unternehmen auf den Fehler hin. Dieses reagierte erst, als es mit
einer Klage konfrontiert wurde. Der Mann bekam fast 10.000 Euro
nachgezahlt.
Der Arbeitnehmer hatte etwas länger als drei Jahre als
Elektronikentwickler bei einem Unternehmen im Bezirk Schärding
gearbeitet. Ende Mai 2024 bekam er von seinem Arbeitgeber die
Kündigung ausgehändigt. Laut dem Schreiben endete das
Arbeitsverhältnis mit 31. Juli. Damit hatte das Unternehmen den
gesetzlichen Kündigungstermin missachtet. Denn die gesetzlichen
Kündigungsbestimmungen sehen vor, dass eine Kündigung durch den
Arbeitgeber nur zum darauffolgenden Quartalsende möglich ist. Eine
andere Kündigungsmöglichkeit zum 15. und/oder zum Monatsletzten
müsste im Arbeitsvertrag separat vereinbart werden. Da beim
Elektronikentwickler keine derartige Vereinbarung vorlag, erfolgte
die Kündigung fristwidrig. Der Mann hatte daher Anspruch auf
Kündigungsentschädigung bis zum Quartalsende.
Die AK machte diese samt anteiliger Urlaubsersatzleistung für den
gleichen Zeitraum beim Arbeitgeber geltend. Erst nach einer
Intervention durch die AK und einer angedrohten Klage zeigte sich das
Unternehmen einsichtig. In Summe bekam das AK-Mitglied fast 10.000
Euro nachgezahlt.
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