Wien (OTS) - Vielen Immobilienkäufer:innen ist nicht bewusst, dass
die bestehende
Gebäudeversicherung kraft Gesetzes automatisch auf sie übergeht.
Gemäß § 69 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist dafür auch
keine ausdrückliche Willenserklärung erforderlich. Dies bedeutet,
dass der Versicherungsschutz grundsätzlich weiterbesteht - sowohl
Versicherer als auch Käufer:in haben in der Folge gemäß § 70 VersVG
das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang
zu kündigen.
Die/der Immobilienkäufer:in ist gemäß § 71 VersVG verpflichtet,
den Eigentümerwechsel dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Diese
Meldung ist deshalb so wichtig, da der Versicherer nur so über die/en
neuen Versicherungsnehmer:in informiert wird und eine Neubewertung
des Risikos vornehmen kann. Eine nicht rechtzeitig erfolgte Meldung
kann dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung
verweigert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die verspätete
Anzeige eine angemessene Risikobewertung verhindert hat und der
Versicherer - hätte er die Bewertung vorgenommen - nachweislich zur
Erkenntnis gelangt wäre, das Risiko nicht länger zeichnen zu wollen.
Um unerfreuliche Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden,
sollten Immobilienkäufer:innen folgende Maßnahmen befolgen:
- Unverzügliche Meldung an den Versicherer nach dem Kauf, um
sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz weiterhin besteht.
- Prüfung der bestehenden Versicherungspolizze, um festzustellen,
ob der Versicherungsschutz den eigenen Bedürfnissen entspricht und ob
eventuell ein Prämienrückstand besteht, der ebenfalls zur
Leistungsfreiheit des Versicherers führen könnte.
- Vergleich mit anderen Versicherungsangeboten, um gegebenenfalls
eine bessere Absicherung zu finden.
Gerhard Veits, Vorstand des ÖVM und Vorsitzender der
Österreichischen Versicherungsakademie (ÖVA), betont: „ Es ist
entscheidend, dass Immobilienkäufer:innen sich über die rechtlichen
Rahmenbedingungen im Klaren sind. Eine automatische Übertragung der
Versicherung ist zwar praktisch, jedoch müssen Käufer:innen proaktiv
handeln, um ihren Versicherungsschutz lückenlos sicherzustellen. Die
rechtzeitige Meldung an den Versicherer kann im Schadensfall über
finanzielle Risiken entscheiden. “
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